Hinweise zur Grundsteuer ab 2025

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer veraltet ist. Zur gerechteren Verteilung der Grundsteuer war daher eine Reform notwendig.

Der Hebesatz wurde so gewählt, dass die Gemeinden Hechthausen und Osten bzw. Stadt Hemmoor in Summe keine Mehreinnahmen erhalten. Gleichwohl wird es durch den neuen Grundsteuermessbetrag (Hebesätze → Gemeinde Hechthausen: 330%, Gemeinde Osten: 230%, Stadt Hemmoor: 350%) zu Veränderungen für einige Steuerpflichtige kommen. Das kann sowohl ein Mehr als auch ein Weniger an Steuer bedeuten.

Teilen Sie Änderungen oder Fehler daher bitte möglichst elektronisch mit.

  • Stimmt der Grundsteuermessbetrag im Abgaben-Jahresbescheid nicht mit dem Grundsteuermessbetrag des Grundsteuermessbescheides vom Finanzamt überein? 
    → Nehmen Sie Kontakt mit der Samtgemeinde Hemmoor auf: steueramt@hemmoor.de (auch bei Fragen zum Hebesatz, Namens-, Adressänderung o.ä.)

ODER

  • Stimmen die angegebenen Flächen im Bescheid über die Äquivalenzbeträge vom Finanzamt nicht mit Ihren Angaben überein? Bitte beachten Sie eventuelle Erläuterungen im Bescheid zum 01.01.2022 vom Finanzamt.
    → Kontrolle: Waren die Angaben in Ihrer Grundsteuererklärung korrekt? 
    Nehmen Sie Kontakt (bitte nicht telefonisch) mit der Grundbesitzstelle Ihres Finanzamtes auf:
    → über ELSTER (mit Registrierung) mit einer „sonstigen Nachricht“ oder Grundsteueränderungsanzeige 
    → über Kontaktformular steuerliche Fragen (über ELSTER ohne Registrierung)

Halten Sie bitte bei allen Anfragen immer das Aktenzeichen des Finanzamtes, sowie eine Telefonnummer bei Rückfragen bereit.