Umstellung auf den europäischen Kartenführerschein

Ab dem 01.02.2022 können Sie den Umtausch Ihres Führerscheines auch vor Ort in unseren Rathäusern beantragen. Die Umstellung ist nur mit Termin möglich, den Sie hier online buchen können. Bitte beachten Sie, dass zunächst nur die Jahrgänge 1953 – 1958 umgetauscht werden sollen. Die Jahrgänge 1959 – 1964 können sich gern ab dem 01.07.2022 einen Termin bei uns buchen.

Alle Papier- und Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (Feld 4b) werden ersetzt.

Beim Umtausch des alten Führerscheines auf den Kartenführerschein werden die Fahrerlaubnisklassen umgestellt. Hierbei bleiben natürlich alle bereits erworbenen Berechtigungen zum Führen unterschiedlicher Fahrzeugklassen erhalten. Eine wesentliche Änderung ist die Befristung des Führerscheines auf 15 Jahre. Gemeint ist damit lediglich die Befristung des Führerscheindokumentes, nicht der Fahrerlaubnis selbst.

Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?

Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.
Geburtsjahr           Umtausch bis zum
vor 1953                 19.01.2033
1953 - 1958            30.06.2022
1959 - 1964            19.01.2023
1965 - 1970            19.01.2024
1971 oder später   19.01.2025

Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.
Ausstellungsjahr       Umtausch bis zum
1999 - 2001                 19.01.2026
2002 - 2004                19.01.2027
2005 - 2007                19.01.2028
2008                           19.01.2029
2009                           19.01.2030
2010                            19.01.2031
2011                            19.01.2032
2012 - 18.01.2013        19.01.2033

Benötigte Unterlagen
•    Führerschein
•    gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung *) (nicht älter als drei Monate)
•    ein biometrisches Passfoto
•    Gebühr: 30,40 Euro
*) Die Meldebescheinigung ist erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.

Ansprechpartner
Ordnungsamt
Nicolas Höft
Tel.: 04771-602 171
E-Mail: n.hoeft@hemmoor.de